Kanzlei Jan Seelhorst · Fachkräfteeinwanderung
Fachkräfteeinwanderung
Wir beraten Fachkräfte, Arbeitgeber und Familien bei Arbeitsvisum, Blauer Karte EU, Anerkennung, Arbeitserlaubnis und Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit.
Arbeiten in Deutschland rechtlich vorbereiten
Die Fachkräfteeinwanderung betrifft häufig mehrere Stellen gleichzeitig: Arbeitgeber, Fachkraft, Ausländerbehörde, Auslandsvertretung, Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit und gegebenenfalls die Familie der Fachkraft.
Wir prüfen, welcher Aufenthaltstitel in Betracht kommt, welche Unterlagen benötigt werden und wie das Verfahren möglichst strukturiert vorbereitet werden kann.
Visum, Aufenthalt und Arbeit
Arbeitsvisum, Blaue Karte EU und Aufenthaltserlaubnis
Ein Arbeitsvertrag allein reicht häufig nicht aus. Entscheidend ist, ob der richtige Aufenthaltstitel beantragt wird, ob die Qualifikation passt, ob das Gehalt ausreicht und ob eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder eine Anerkennung erforderlich ist.
Besonders wichtig ist eine gute Vorbereitung, wenn ein Visum zur Erwerbstätigkeit, eine Blaue Karte EU, eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft oder ein Wechsel des Arbeitgebers geplant ist.
Wichtig vor Antragstellung
- Arbeitsvertrag oder konkretes Jobangebot prüfen
- Qualifikation und Anerkennung klären
- Gehalt und Tätigkeit einordnen
- Zuständigkeit von Behörde und Botschaft prüfen
- Unterlagen vollständig vorbereiten
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Köln und beschleunigtes Fachkräfteverfahren
In Nordrhein-Westfalen spielt die Bezirksregierung Köln eine wichtige Rolle bei der Fachkräfteeinwanderung. Über die Zentrale Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen können insbesondere beschleunigte Fachkräfteverfahren vorbereitet werden.
Gerade für Arbeitgeber kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren sinnvoll sein, wenn eine konkrete Fachkraft aus dem Ausland eingestellt werden soll und das Verfahren koordiniert, zügig und mit vollständigen Unterlagen geführt werden muss.
Hochschulabschluss, anabin und Anerkennung
Bei Hochschulabschlüssen spielt die Datenbank anabin der KMK eine wichtige Rolle. In ihr sind eine Vielzahl von weltweiten Hochschulabschlüssen verschiedenster Hochschulen und ihr jeweiliges Qualifikationsniveau in Deutschland gespeichert
Wenn der eigene Hochschulabschluss und die Hochschule in anabin passend aufgeführt sind, kann das Verfahren deutlich schneller durchgeführt werden. In solchen Fällen ist oft kein gesondertes Anerkennungsverfahren mehr erforderlich.
Unsere Unterstützung
Wobei wir bei der Fachkräfteeinwanderung helfen
Arbeitsvisum und Aufenthaltstitel
Wir beraten bei Visum zur Erwerbstätigkeit, Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft, Blauer Karte EU und weiteren Möglichkeiten, eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen.
Blaue Karte EU
Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU vorliegen. Dazu gehören Hochschulabschluss, anerkannte Qualifikation, konkretes Arbeitsplatzangebot, Gehalt und die richtige Einordnung der Tätigkeit.
Anerkennung und Qualifikation
Wir unterstützen bei Fragen zu ausländischen Abschlüssen, anabin, Zeugnisbewertung, Berufsanerkennung und Nachweisen gegenüber Botschaft, Ausländerbehörde oder Arbeitgeber.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Wir beraten Arbeitgeber und Fachkräfte zum beschleunigten Fachkräfteverfahren, zur Kommunikation mit der zuständigen Stelle und zur Vorbereitung der Unterlagen für die Vorabzustimmung.
Arbeitgeber und Einstellung
Wir unterstützen Arbeitgeber, wenn eine Fachkraft aus dem Ausland eingestellt werden soll. Dabei prüfen wir Arbeitsvertrag, Tätigkeit, Gehalt, Verfahrensweg und typische Risiken bei Botschaft oder Ausländerbehörde.
Wechsel und Familiennachzug
Wir beraten bei Arbeitgeberwechsel, Verlängerung des Aufenthaltstitels, Nachzug von Ehegatten oder Kindern und Problemen, wenn Arbeit, Aufenthalt und Familiennachzug gleichzeitig geklärt werden müssen.
Sie benötigen Unterstützung bei der Fachkräfteeinwanderung?
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und fügen Sie Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Lebenslauf, Abschlussnachweise, anabin-Auszug, Anerkennungsbescheid oder Schreiben der Behörde möglichst direkt bei. Wir prüfen anschließend, ob und wie wir Sie unterstützen können.
