Strafrecht mit Aufenthaltsbezug

Kanzlei Jan Seelhorst · Strafrecht mit Aufenthaltsbezug

Strafrecht mit Aufenthaltsbezug

Wir beraten und vertreten insbesondere bei Straf- und Bußgeldverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz sowie bei allgemeinen Strafverfahren mit möglichen Folgen für Aufenthalt, Duldung oder Einbürgerung.

Wenn Strafrecht und Aufenthaltsrecht zusammenkommen

Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf Straf- und Bußgeldverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz. Dazu gehören insbesondere Vorwürfe wegen unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthalts, falscher oder unvollständiger Angaben, Pass- und Identitätsfragen sowie Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Beschränkungen.

Auch allgemeine Strafverfahren können für ausländische Staatsangehörige erhebliche Folgen haben. Selbst ein eingestelltes Ermittlungsverfahren, ein Strafbefehl oder eine geringe Geldstrafe kann später bei Aufenthaltstitel, Duldung, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung, Ausweisung oder Abschiebung relevant werden.

AufenthG und AsylG

Straftaten nach Aufenthaltsgesetz und Asylgesetz

Das Aufenthaltsgesetz und das Asylgesetz enthalten eigene Straf- und Bußgeldvorschriften. Diese Verfahren unterscheiden sich von vielen allgemeinen Strafverfahren, weil sie unmittelbar mit dem Aufenthaltsstatus, dem langfristigen Aufenthalt, Mitwirkungspflichten, Identitätsfragen und behördlichen Angaben zusammenhängen.

Gerade deshalb reicht eine rein strafrechtliche Betrachtung häufig nicht aus. Wer nur das Strafverfahren betrachtet, übersieht leicht die späteren Folgen gegenüber der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder der Einbürgerungsbehörde.

Wichtig bei Polizei oder Staatsanwaltschaft

  • nicht vorschnell aussagen
  • Schreiben vollständig sichern
  • Fristen und Termine notieren
  • Strafbefehl nicht ignorieren
  • aufenthaltsrechtliche Folgen prüfen lassen

Strategische Beratung

Strafrecht allein reicht oft nicht

Ausländische Staatsangehörige sollten sich bei strafrechtlichen Vorwürfen nicht nur strafrechtlich beraten lassen. Wichtig ist zusätzlich eine Prüfung der möglichen Folgen für Aufenthalt, Duldung, Ausweisung, Abschiebung und Einbürgerung.

Nur wenn Strafrecht und Migrationsrecht zusammen gedacht werden, lassen sich die Risiken richtig einschätzen und die Verteidigungsstrategie sinnvoll ausrichten. Ziel ist nicht nur ein möglichst gutes Ergebnis im Strafverfahren, sondern auch der Schutz der aufenthaltsrechtlichen Perspektive.

Unsere Unterstützung

Wobei wir helfen

Straftaten nach AufenthG und AsylG

Wir beraten bei Ermittlungsverfahren, Strafbefehlen und Anklagen wegen unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthalts und weiteren Vorwürfen nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz.

Falsche Angaben und Identität

Wir unterstützen bei Vorwürfen wegen falscher oder unvollständiger Angaben gegenüber Ausländerbehörde, BAMF oder anderen Behörden, insbesondere bei Identitätsfragen, Passfragen, Urkundenproblemen und Mitwirkungspflichten.

Strafbefehl, Geldstrafe und Einstellung

Wir prüfen Strafbefehle, Geldstrafen, Verurteilungen und Einstellungen. Auch ein scheinbar erledigtes oder geringfügiges Strafverfahren kann für Aufenthalt, Duldung, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung später Bedeutung haben.

Ausweisung und Abschiebung

Wir beraten, wenn strafrechtliche Vorwürfe, Strafbefehle oder Verurteilungen zu Ausweisung, Abschiebungsandrohung, Versagung eines Aufenthaltstitels oder Problemen bei der Verlängerung führen können.

Einbürgerung trotz Strafverfahren

Wir prüfen, ob Strafbefehle, Verurteilungen, laufende Ermittlungsverfahren oder eingestellte Verfahren einer Einbürgerung entgegenstehen können und wie gegenüber der Einbürgerungsbehörde sinnvoll reagiert werden sollte.

Asylverfahren und BAMF

Wir beraten, wenn strafrechtliche Vorwürfe oder Verfahren nach dem Asylgesetz Auswirkungen auf ein laufendes Asylverfahren, einen Folgeantrag, den Schutzstatus, ein Widerrufsverfahren oder die Bewertung durch das BAMF haben können.

Warum frühzeitige Beratung wichtig ist

Viele Betroffene unterschätzen die Folgen eines Ermittlungsverfahrens, eines Strafbefehls oder einer Geldstrafe. Was strafrechtlich gering erscheint oder sogar eingestellt wird, kann im Aufenthaltsrecht trotzdem eine Rolle spielen.

Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche strafrechtliche Strategie auch aufenthaltsrechtlich sinnvoll ist. Das gilt vor einer Aussage, vor der Annahme eines Strafbefehls, vor einer Einstellung gegen Auflage und vor jeder Verständigung im Strafverfahren.

Sie haben ein Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Behörde erhalten?

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und fügen Sie Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft, Ausländerbehörde, Einbürgerungsbehörde oder des BAMF möglichst direkt bei. Wir prüfen das Verfahren nicht nur strafrechtlich, sondern auch mit Blick auf mögliche Folgen für Aufenthalt, Asylverfahren, Duldung, Ausweisung oder Einbürgerung.