Kanzlei Jan Seelhorst · Kontakt
Kontakt
Sie können uns über das Kontaktformular, telefonisch während der Sprechzeiten oder per E-Mail erreichen. Bitte schildern Sie Ihr Anliegen möglichst kurz und fügen Sie vorhandene Unterlagen direkt bei.
So erreichen Sie uns
Bitte nutzen Sie das Formular für eine erste Kontaktaufnahme. Je vollständiger Ihre Angaben und Unterlagen sind, desto besser können wir prüfen, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Eine belastbare rechtliche Einschätzung ist regelmäßig erst möglich, wenn die entscheidenden Unterlagen vorliegen.
Wichtige Hinweise
Bitte Unterlagen direkt mitsenden
Besonders wichtig sind Bescheide, Schreiben der Ausländerbehörde, Schreiben des BAMF, Gerichtsunterlagen, Aufenthaltstitel, Duldungen, Arbeitsverträge, Einstellungszusagen, Strafbefehle, Urteile oder Ladungen.
Bitte laden Sie keine Originale hoch, sondern gut lesbare PDF- oder Word-Dateien. Fotos oder Bilddateien können über das Formular nicht hochgeladen werden.
Wenn eine Frist läuft, teilen Sie uns bitte unbedingt mit, wann Sie das Schreiben erhalten haben.
Telefonsprechzeiten
Telefonisch erreichen Sie uns montags, mittwochs und freitags jeweils zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Kontakt per E-Mail
Sie können uns auch per E-Mail kontaktieren. Bitte fügen Sie wichtige Unterlagen möglichst direkt bei.
Bitte möglichst hochladen
- Bescheide und behördliche Schreiben
- Schreiben von BAMF, Gericht oder Ausländerbehörde
- Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung
- Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
- Strafbefehl, Urteil oder Ladung
Anfrage senden
Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie vorhandene Unterlagen möglichst direkt als PDF- oder Word-Dateien hoch.
Dringende Fälle
Wenn eine Frist läuft, bitte sofort melden
In Asylverfahren, bei drohender Abschiebung, bei Strafbefehlen oder bei Schreiben der Ausländerbehörde können sehr kurze Fristen gelten.
Bitte übersenden Sie das Schreiben vollständig und teilen Sie mit, wann Sie es erhalten haben. Nur so kann geprüft werden, ob und welche rechtlichen Schritte noch möglich sind.
Was nach Ihrer Nachricht passiert
Nach Eingang Ihrer Nachricht prüfen wir, ob und wie wir Sie unterstützen können. Falls weitere Unterlagen erforderlich sind, melden wir uns bei Ihnen.
Bitte beachten Sie, dass durch das Absenden des Kontaktformulars noch kein Mandat zustande kommt. Ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme durch die Kanzlei.
