Kanzlei Jan Seelhorst · Ablauf & Kosten
Ablauf & Kosten
Wir möchten die Beratung so klar und strukturiert wie möglich gestalten. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie Ihr Anliegen kurz schildern und vorhandene Unterlagen direkt mitsenden.
So beginnt die Beratung
Im ersten Schritt prüfen wir, worum es geht, welche Fristen laufen und welche Unterlagen bereits vorliegen. Häufig sind Bescheide, Schreiben der Ausländerbehörde, Schreiben des BAMF, Gerichtsunterlagen, Aufenthaltstitel, Duldungen, Arbeitsverträge oder Strafbefehle besonders wichtig.
Nach einer ersten Sichtung teilen wir Ihnen mit, ob wir Sie unterstützen können und welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint. Eine belastbare rechtliche Einschätzung ist regelmäßig erst möglich, wenn die entscheidenden Unterlagen vorliegen.
Unterlagen und Fristen
Welche Unterlagen wichtig sind
Bitte übersenden Sie uns möglichst alle Schreiben, die mit Ihrem Anliegen zusammenhängen. Besonders wichtig sind der vollständige Bescheid, das Datum der Zustellung, Schreiben von Behörden oder Gerichten, vorhandene Aufenthaltstitel, Duldungen, Arbeitsverträge, Einkommensnachweise, Strafbefehle oder Urteile.
Wenn eine Frist läuft, teilen Sie uns dies bitte sofort mit. In Verfahren wegen Ablehnung eines Asylantrags, bei drohender Abschiebung, bei Strafbefehlen oder bei Schreiben der Ausländerbehörde können kurze Fristen gelten.
Bitte möglichst direkt mitschicken
- Bescheide und behördliche Schreiben
- Datum der Zustellung
- Aufenthaltstitel oder Duldung
- Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
- Strafbefehl, Urteil oder Ladung
Kosten und Transparenz
Klare Information vor Mandatsbeginn
Die Kosten hängen vom konkreten Verfahren, vom Umfang der Tätigkeit und vom jeweiligen Ziel der Vertretung ab. Deshalb nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten, bevor wir für Sie tätig werden. Das gilt auch für Termine, die zunächst nur der Beratung dienen.
Je nach Fall kommt eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder eine Vergütungsvereinbarung in Betracht. Wir erläutern Ihnen vorab, welche Kosten entstehen können und welche Schritte davon umfasst sind.
Asylverfahren rechnen wir immer nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
In bestimmten Fällen kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Das hängt unter anderem von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie von der Art des Verfahrens ab.
Bitte teilen Sie uns frühzeitig mit, wenn Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen möchten oder bereits einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe erhalten haben.
Dringende Fälle
Bitte sofort melden, wenn eine Frist läuft
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid, eine Abschiebungsandrohung, einen Strafbefehl, eine Ladung oder ein Schreiben mit Frist erhalten haben, sollten Sie sich sofort melden.
Bitte übersenden Sie das Schreiben vollständig und teilen Sie mit, wann Sie es erhalten haben. Nur so kann geprüft werden, ob und welche rechtlichen Schritte noch möglich sind.
Besonders eilig bei
- Ablehnung des Asylantrags
- Abschiebungsandrohung
- Strafbefehl
- Ladung von Polizei oder Gericht
- Fristsetzung der Ausländerbehörde
Sie möchten Kontakt aufnehmen?
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und fügen Sie die wichtigsten Unterlagen möglichst direkt bei. Wir prüfen anschließend, ob und wie wir Sie unterstützen können.
