Kanzlei Jan Seelhorst · Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht

Wir beraten und vertreten bei Aufenthaltstiteln, Verlängerungen, Duldungen, Familiennachzug und Fragen zur Arbeitserlaubnis.

Aufenthalt sichern und Perspektiven schaffen

Im Aufenthaltsrecht hängen viele Fragen eng zusammen: Aufenthaltstitel, Passbeschaffung, Lebensunterhalt, Arbeitserlaubnis, Familiennachzug, Wohnsitzauflagen und Fristen der Ausländerbehörde.

Wir prüfen, welche Schritte sinnvoll sind, welche Unterlagen benötigt werden und wie gegenüber der Ausländerbehörde oder dem Verwaltungsgericht vorzugehen ist.

Ausländerbehörde und Verfahren

Probleme frühzeitig klären

Viele aufenthaltsrechtliche Verfahren geraten ins Stocken, weil die Ausländerbehörde nicht entscheidet, immer neue Unterlagen verlangt oder Termine über lange Zeit nicht vergeben werden. Häufig geht es um die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, eine ablaufende Duldung, Passfragen, Identitätsklärung, Lebensunterhalt oder die Frage, ob eine Beschäftigung aufgenommen werden darf.

Besonders belastend ist die Situation, wenn eine konkrete Arbeitsstelle vorhanden ist, die Arbeit aber wegen einer Nebenbestimmung, einer Duldung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer fehlenden Zustimmung nicht aufgenommen werden darf. In solchen Fällen prüfen wir, welche rechtlichen Schritte gegenüber der Ausländerbehörde möglich sind.

Wichtig bei Schreiben der Ausländerbehörde

  • Schreiben vollständig sichern
  • Fristen notieren
  • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage bereithalten
  • Nebenbestimmungen prüfen lassen
  • nicht vorschnell auf Rechte verzichten

Arbeit und Aufenthalt

Arbeitserlaubnis als zentrales Thema

Für viele Mandantinnen und Mandanten ist die Arbeitserlaubnis eines der wichtigsten Themen. Eine fehlende Beschäftigungserlaubnis kann dazu führen, dass ein Arbeitsvertrag nicht genutzt werden kann, der Lebensunterhalt nicht gesichert ist oder eine aufenthaltsrechtliche Perspektive gefährdet wird.

Wir prüfen insbesondere Nebenbestimmungen wie „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt“, „Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde“ oder Einschränkungen in Duldung und Aufenthaltsgestattung. Auch bei Verzögerungen durch die Ausländerbehörde oder die Bundesagentur für Arbeit beraten wir zum weiteren Vorgehen.

Unsere Unterstützung

Wobei wir im Aufenthaltsrecht helfen

Aufenthaltstitel und Verlängerung

Wir beraten, wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, verlängert oder geändert werden soll. Dazu gehören Probleme mit der Ausländerbehörde, fehlende Termine, Nachforderungen, Passfragen, Lebensunterhalt, Wohnsitzauflagen und Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit.

Arbeitserlaubnis und Beschäftigung

Wir unterstützen, wenn eine konkrete Arbeitsstelle vorhanden ist, die Arbeit aber wegen einer Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Nebenbestimmung nicht aufgenommen werden darf. Wir prüfen Beschäftigungserlaubnis, Arbeitsverbot, Zustimmungserfordernisse und Verzögerungen bei der Ausländerbehörde.

Duldung und Bleiberecht

Wir beraten bei ablaufenden Duldungen, Beschäftigungsduldung, Ausbildungsduldung, Chancen-Aufenthaltsrecht und weiteren Möglichkeiten, den Aufenthalt zu sichern. Dabei prüfen wir auch, welche Rolle Arbeit, Ausbildung, Identitätsklärung und Mitwirkungspflichten spielen.

Familiennachzug

Wir vertreten bei Visumsverfahren, beim Nachzug zu Ehegatten, Kindern oder Eltern und bei Problemen mit Botschaft, Ausländerbehörde oder Lebensunterhalt. Auch lange Wartezeiten und fehlende Termine können rechtlich relevant sein.

Untätigkeit und Verzögerungen

Wenn die Ausländerbehörde über Anträge nicht entscheidet, Termine nicht vergibt oder die Arbeitserlaubnis trotz Arbeitsvertrag nicht bearbeitet, prüfen wir Sachstandsanfragen, Fristsetzungen und eine mögliche Untätigkeitsklage.

Straftaten und Aufenthalt

Wir beraten, wenn Strafbefehle, Geldstrafen, laufende Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen Auswirkungen auf Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung haben können. Auch eine Aufenthaltserlaubnis trotz Straftat kann je nach Einzelfall rechtlich zu prüfen sein.

Sie benötigen Unterstützung im Aufenthaltsrecht?

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und fügen Sie Schreiben der Ausländerbehörde, Aufenthaltstitel, Duldung, Arbeitsvertrag, Einstellungszusage, Strafbefehl oder Urteil möglichst direkt bei. Wir prüfen anschließend, ob und wie wir Sie unterstützen können.