Der Ablauf und die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts

Ich verstehe, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts für viele Menschen eine wichtige und manchmal auch herausfordernde Entscheidung ist. Deshalb möchte ich Ihnen transparent und verständlich erklären, wie der Prozess abläuft und welche Kosten dabei auf Sie zukommen können.

  1. Erstkontakt und Beratung
    Der erste Schritt zur Beauftragung eines Rechtsanwalts beginnt meist mit einem unverbindlichen Erstkontakt. Sie können mich telefonisch, per E-Mail oder über mein Online-Kontaktformular erreichen. In diesem ersten Gespräch klären wir, worum es in Ihrem Anliegen geht und ob ich Ihnen helfen kann. Dieses Gespräch kostet Sie nichts.
    Anschließend vereinbaren wir einen Termin für eine ausführliche Erstberatung. In diesem Gespräch besprechen wir Ihren Fall im Detail, analysieren Ihre rechtliche Situation und erarbeiten gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen. Die Kosten für die Erstberatung betragen 100€ für 60 Minuten. Dauert das Gespräch länger, kostet es entsprechend mehr. Ist das Gespräch kürzer, kostet es weniger.
  2. Mandatserteilung
    Wenn Sie sich nach der Erstberatung dazu entscheiden, mich zu beauftragen, erteilen Sie uns das Mandat, Ihren Fall zu übernehmen. Dies erfolgt in der Regel schriftlich durch die Unterzeichnung einer Vollmacht. Ab diesem Moment vertrete ich Ihre Interessen und übernehme alle notwendigen rechtlichen Schritte.
  3. Klärung der Kosten
    Die Kosten für meine Tätigkeit richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Gebühren für Rechtsanwälte klar regelt. Die genaue Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
    1. Art und Umfang des Mandats: Je nach Komplexität und Umfang des Falls können die Kosten variieren.
    2. Streit- bzw. Gegenstandswert: In vielen Fällen richtet sich die Gebühr nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert, also dem finanziellen Interesse, das mit dem Fall verbunden ist. Im Aufenthaltsrecht, Asylrecht oder Einbürgerungsrecht sind diese Werte gerichtlich festgelegt.
    3. Stundenhonorar: Alternativ können wir auch eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbaren. Dies wird im Vorfeld mit Ihnen besprochen und transparent festgehalten.
    4. Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten bereits im Rahmen der Erstberatung mit Ihnen, sodass Sie von Anfang an Klarheit haben. Bei Bedarf klären wir auch, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
  4. Zusammenarbeit und Kommunikation
    Während der gesamten Mandatsbearbeitung stehe ich in engem Kontakt mit Ihnen. Ich halte Sie über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden und bin jederzeit für Ihre Fragen und Anliegen erreichbar. Mein Ziel ist es, eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.
  5. Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
    Einen Teil der entstehenden Gebühren müssen Sie bereits bei Erteilung als sog. Kostenvorschuss zahlen. Nach Abschluss des Mandats erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, die alle erbrachten Leistungen und die damit verbundenen Kosten nachvollziehbar auflistet. Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, übernehme ich gerne die Kommunikation mit der Versicherung und die Abwicklung der Kostenübernahme.
    Zahlungen können bequem per Überweisung oder auch in bar in meiner Kanzlei  vorgenommen werden. Bei Bedarf biete ich Ihnen auch flexible Zahlungsmodalitäten an, die auf Ihre individuellen finanziellen Möglichkeiten abgestimmt sind.



Ihre Zufriedenheit ist mir wichtig

Ich weiß, dass rechtliche Angelegenheiten oft mit Unsicherheiten verbunden sind. Deshalb ist es mir wichtig, Ihnen den Ablauf der Beauftragung so transparent und verständlich wie möglich zu machen. Meine Kanzlei steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei jedem Schritt des Prozesses zur Seite zu stehen.

Kontaktieren Sie mich

Wenn Sie Unterstützung im Asylverfahren benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Meine Kanzlei ist darauf spezialisiert, Asylsuchenden in Bielefeld und Umgebung kompetente rechtliche Beratung und Vertretung zu bieten.

Kanzlei Seelhorst
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