Kanzlei Jan Seelhorst · Bielefeld
Asylrecht, Aufenthaltsrecht und Einbürgerung
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in migrationsrechtlichen Verfahren, bei der Fachkräfteeinwanderung und im Strafrecht mit Aufenthaltsbezug.
Im Mittelpunkt stehen eine realistische Einschätzung, eine klare Strategie und eine sorgfältige Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.
Schwerpunkt
Migrationsrecht mit Blick auf das konkrete Verfahren
- Asylverfahren und Klageverfahren
- Aufenthaltstitel und Duldung
- Einbürgerung und Untätigkeit
- Fachkräfteeinwanderung
- Strafrecht mit Aufenthaltsbezug
Klare Beratung in komplexen Verfahren
Migrationsrechtliche Verfahren sind häufig mit erheblichem Zeitdruck und persönlichen Belastungen verbunden. Wir unterstützen unsere Mandanten mit einer realistischen Einschätzung, einer klaren Strategie und einer engagierten Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.
Dabei steht nicht nur die rechtliche Prüfung im Vordergrund, sondern auch die Frage, welche Schritte im konkreten Verfahren tatsächlich sinnvoll und erforderlich sind.
Rechtsgebiete
Spezialisierte Vertretung im Migrationsrecht
Wir arbeiten schwerpunktmäßig im Migrationsrecht und in angrenzenden Rechtsgebieten, die unmittelbare Auswirkungen auf Aufenthalt, Asylverfahren oder Einbürgerung haben können.
Asylrecht
Vertretung im Asylverfahren, bei der Anhörung, im Klageverfahren und bei Folgeanträgen. Wir unterstützen auch bei drohender Abschiebung und aufenthaltsrechtlichen Anschlussfragen.
Aufenthaltsrecht
Beratung und Vertretung bei Aufenthaltstiteln, Verlängerungen, Duldungen, Familiennachzug, Beschäftigungserlaubnis und Verfahren mit der Ausländerbehörde.
Einbürgerung
Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Einbürgerungsanträgen, insbesondere bei Problemen mit Identität, Lebensunterhalt, Straftaten oder langen Bearbeitungszeiten.
Fachkräfteeinwanderung
Wir unterstützen Arbeitgeber und Fachkräfte bei Fragen zu Visum, Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigung in Deutschland. Dazu gehören Einreise zur Erwerbstätigkeit, Anerkennung ausländischer Qualifikationen und Kommunikation mit Behörden.
Strafrecht mit Aufenthaltsbezug
Strafrechtliche Vorwürfe können erhebliche Folgen für Aufenthalt, Asylverfahren und Einbürgerung haben. Wir beraten und vertreten insbesondere bei Verfahren nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz.
Arbeitsweise
Strukturiert durch das Verfahren
01
Unterlagen prüfen
Am Anfang steht die sorgfältige Prüfung der bisherigen Verfahrensgeschichte, vorhandener Bescheide, Schreiben von Behörden und gerichtlicher Fristen.
02
Strategie festlegen
Sie erhalten eine realistische Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten, der Risiken und der nächsten sinnvollen Schritte.
03
Verfahren führen
Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber Behörden und Gerichten mit dem Ziel, im jeweiligen Verfahren das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Erste Einschätzung
Welche Unterlagen wichtig sind
Für eine erste Prüfung sind vorhandene Unterlagen besonders wichtig. Dazu gehören Bescheide, Anhörungsschreiben, Ladungen, Strafbefehle, Schreiben der Ausländerbehörde, Schreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge oder der Einbürgerungsbehörde.
Je genauer der bisherige Verlauf erkennbar ist, desto besser lässt sich einschätzen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.
Hilfreich sind insbesondere:
- Bescheide und behördliche Schreiben
- Fristsachen und Ladungen
- Schreiben von Gerichten
- Strafbefehle oder Anhörungsschreiben
- Nachweise zu Aufenthalt, Arbeit oder Identität
Sie benötigen rechtliche Unterstützung?
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und fügen Sie vorhandene Schreiben von Behörden oder Gerichten möglichst direkt bei. Wir prüfen anschließend, ob und wie wir Sie unterstützen können.
