Strafrecht mit Aufenthaltsbezug

Strafrechtliche Vorwürfe können erhebliche Auswirkungen auf den Aufenthalt, das Asylverfahren, die Einbürgerung und den Schutz vor Ausweisung oder Abschiebung haben. Zugleich gibt es im Aufenthaltsgesetz und im Asylgesetz besondere Straf- und Bußgeldvorschriften, die außerhalb des Migrationsrechts häufig nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei strafrechtlichen Vorwürfen mit Bezug zum Aufenthaltsgesetz und zum Asylgesetz. Dazu gehören etwa Verfahren wegen unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthalts, Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Beschränkungen, falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber Behörden sowie Vorwürfen im Zusammenhang mit Identitäts- oder Passfragen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Verfahren nach den Straf- und Bußgeldvorschriften des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes. Diese Verfahren verlangen nicht nur strafrechtliche Kenntnisse, sondern auch ein genaues Verständnis des Aufenthaltsrechts, des Asylverfahrens und der möglichen Folgen für den weiteren Aufenthalt in Deutschland.

Ich unterstütze Sie insbesondere bei:

  • Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise oder unerlaubten Aufenthalts
  • Strafbefehlen und Anklagen mit Bezug zum Aufenthaltsgesetz
  • Vorwürfen wegen falscher oder unvollständiger Angaben im Aufenthalts- oder Asylverfahren
  • Vorwürfen im Zusammenhang mit Pässen, Identitätspapieren oder Mitwirkungspflichten
  • Verstößen gegen räumliche Beschränkungen, Wohnsitzauflagen oder behördliche Anordnungen
  • Verfahren wegen angeblicher Beihilfe zur unerlaubten Einreise oder zum unerlaubten Aufenthalt
  • strafrechtlichen Vorwürfen, die Auswirkungen auf Aufenthaltstitel, Duldung, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung haben können
  • der Prüfung, ob und wie sich Geldstrafen, Strafbefehle oder Verurteilungen auf ein laufendes oder künftiges Einbürgerungsverfahren auswirken
  • drohenden ausländerrechtlichen Folgen eines Strafverfahrens, insbesondere bei Ausweisung, Abschiebungsandrohung oder Versagung eines Aufenthaltstitels

Gerade in diesen Verfahren reicht eine rein strafrechtliche Betrachtung häufig nicht aus. Eine Einstellung, ein Strafbefehl oder eine Verurteilung kann später gegenüber der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder der Einbürgerungsbehörde erhebliche Folgen haben.

Deshalb ist es wichtig, die Verteidigung frühzeitig auch aus aufenthaltsrechtlicher und einbürgerungsrechtlicher Perspektive zu planen. Ziel ist nicht nur die Bearbeitung des Strafverfahrens, sondern auch der Schutz der aufenthaltsrechtlichen Position.

Wenn Sie ein Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft, Ausländerbehörde, Einbürgerungsbehörde oder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erhalten haben, können Sie mir dieses zur ersten Einschätzung übersenden.